WIR SETZEN UNS FÜR IHR RECHT EIN

Sie als Mandant haben Anspruch auf eine qualifizierte Rechtsberatung und Vertretung, insoweit werden Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich von uns wahrgenommen. Um dieses Ziel zu erreichen, bilden sich die bei uns tätigen Rechtsanwälte regelmäßig fort. Neben den Pflichtfortbildungen, die alle Fachanwälte fortlaufend absolvieren müssen, weisen wir darüber hinaus der Bundesrechtsanwaltskammer unsere erheblich über dieses Maß hinausgehenden regelmäßigen Teilnahmen an Fortbildungen nach. Die persönliche Betreuung unserer Mandanten ist durch den jeweiligen Anwalt eine Selbstverständlichkeit. Ihr persönlicher Anwalt nimmt für Sie auswärtige Gerichtstermine wahr und Besprechungstermine werden auch an Ihrem Wohn- oder Firmensitz durchgeführt.

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

Hierzu gehören u.a. die vorbeugende Rechtsberatung, außergerichtliche Interessenvertretung, Vertragsgestaltung, die Erstellung von Rechtsgutachten, Verteidigung in Straf- und Bußgeldangelegenheiten sowie die bundesweite Prozeßvertretung. Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Rechtsgebieten, Gesetzen und Verordnungen gewährleisten wir dies durch die entsprechende Spezialisierung und laufende Fortbildung der einzelnen Rechts- und Fachanwälte.

ERFAHRUNG AUF DIE SIE ZÄHLEN KÖNNEN

Seit nunmehr über 20 Jahren und den Qualifikation in den Fachanwaltsbereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht haben wir ein Know-how geschaffen, um die Interessen unserer Mandantschaft erfolgreich zu vertreten.

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UNSERE FACHGEBIETE

Familienrecht

Das Scheitern der persönlichen Lebensplanung fordert die Lösung komplexer existenzieller, wirtschaftlicher und persönlicher Probleme. Einfühlungsvermögen und Sensibilität sind bei ehelichen und familiären Auseinandersetzungen unerlässlich.

Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Fragen beziehen sich nicht nur auf die Durchführung von Scheidungsverfahren einschließlich der Regelung des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs, Sorge- und Umgangsrechts, Hausrats und der Vermögensauseinandersetzung.

Wesentlicher Bestandteil anwaltlicher Beratung ist auch die interessengerechte Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen unter Einbeziehung erbrechtlicher Aspekte. Hierzu gehört die vorausschauende Planung einer bevorstehenden Trennung und schließlich Verhandlung und Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen. Nicht selten überschneiden sich private und geschäftliche Interessen, die es zu koordinieren und zu lösen gilt.

Bei der Durchsetzung von Besuchsrecht und elterlicher Sorge bedarf es neben juristischer Fachkenntnis Einfühlungsvermögen und Augenmaß unter besonderer Berücksichtigung kindlicher Belange.

Ihr Ansprechpartner
RA Thomas Boehme

Arbeitsrecht

Das gesamte Arbeitsleben wird durch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen stark reglementiert. Insoweit können durch individuell gestaltete Arbeitsverträge Problemfelder wie Vergütung, Eingruppierung, Urlaub,  Direktionsrecht oder Kündigung geregelt und Konflikte vermieden werden.

Die anwaltliche Unterstützung bei der Vorbereitung eines Aufhebungsvertrages, einer Änderungskündigung oder in einem Kündigungsschutzprozess erfordert neben fundierten juristischen Kenntnissen taktisches Vorgehen und wirtschaftliches Denken.

Bereits im Vorfeld sind die soziale Auswahl, betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigungsgründe und das Vorliegen von Kündigungsverboten (Schwerbehinderung, Schwangerschaft, usw.) zu prüfen sowie Abfindungen abzuwägen. Die anwaltliche Begleitung von Gesprächen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Arbeitgebern wie Arbeitnehmervertretungen stehen wir bei der Wahrung und Durchsetzung kollektivarbeitsrechtlicher Interessen, wie der Erstellung von Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen und der Durchführung von Massenentlassungen, zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner
RA Thomas Boehme

Erbrecht

Die Notwendigkeit der rechtzeitigen Regelung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge wird häufig unterschätzt. Insbesondere bei familiengeführten mittelständischen Betrieben besteht hier Handlungsbedarf.

Keinesfalls sollte man die Erbfolge den gesetzlichen Regelungen überlassen, sondern vorausschauend und kreativ für sich selbst und die zu Begünstigenden optimale Lösungen erarbeiten. Gleiches gilt für die Anpassung von bestehenden Testamenten und Erbverträgen an sich ständig verändernde Umstände.

Priorität sollten die Wahrung des Familienfriedens und die wirtschaftliche Sicherung der eigenen Zukunft unter Abwägung der Interessen der Erben und Pflichtteilsberechtigten haben. Dabei gilt es, gerichtliche Auseinandersetzungen nach dem Erbfall, ggf. durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, zu vermeiden.

Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kann Erbschaftssteuer minimiert werden, in dem Vermögen bewusst verteilt werden.

Zur Sicherung der Lebensplanung gehört neben der Patientenverfügung auch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht für den Fall, dass man die eigenen Belange nicht mehr regeln kann.

Ihr Ansprechpartner
RA Thomas Boehme

Verkehrsrecht

Als Verkehrsteilnehmer sind den hier lauernden Gefahren ausgesetzt.

Die Geltendmachung materieller Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen dient der Wiedergutmachung von Unfallfolgen. Wir helfen Ihnen bei der Aufarbeitung des Sachverhalts sowie bei der Feststellung des Schadens und seiner Höhe, nehmen Einsicht in Ermittlungsakten, verhandeln mit Versicherungen und führen falls nötig Ihren Prozess.

Die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren soll helfen, Sanktionen wie Fahrverbot und Eintragung ins Verkehrszentralregister in Flensburg aus vermeintlichem oder tatsächlichem Fehlverhalten im Straßenverkehr zu verhindern, zumindest zu mildern. Unfälle im Straßenverkehr sind die häufigsten Ursachen für die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen, wobei zwischen Sach- und Vermögensschäden einerseits und Schmerzensgeldansprüchen andererseits zu unterscheiden ist.

Ihr Ansprechpartner
RAin Knehaus-Persigehl

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietverträge sind aus unserem täglichen Leben nicht wegzudenken. Mieter und Vermieter von Wohnungen und Gewerbeflächen bedürfen ebenso der qualifizierten rechtlichen Beratung und in nicht seltenen Konfliktfällen auch der kompetenten gerichtlichen Vertretung. Dies gilt umso mehr, als häufige gesetzgeberische Reformen und eine sich ständig ändernde Rechtsprechung das Mietrecht prägen.

Im Bereich des Gewerberaummietrechts kommt wegen der üblicherweise langen Vertragslaufzeiten bereits dem Entwurf und der Verhandlung der Verträge sowie der Optimierung der Vertragsinhalte erhebliche Bedeutung zu. Individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen sollen Ihnen langfristig als verlässliche Basis dienen und den Verwaltungsaufwand minimieren. Musterverträge helfen hier nicht weiter.

Bei der Wohnraummiete unterstützen wir Sie bei Fragen der Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzuges und begleiten Sie im Rahmen von Räumungs- und Zahlungsprozessen bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte im Wege der Zwangsvollstreckung. Auch stehen wir – sowohl der Vermieter- als auch der Mieterseite – bei den typischen Streitfällen (Mietrückstände, Mietmängel, Betriebskostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Kautionsrückzahlung) zur Seite.

Das Recht des Wohnungseigentums regeln wir Konflikte zwischen den Wohnungseigentümern untereinander sowie zwischen den Wohnungseigentümern und der Hausverwaltung. Wir beraten Hausverwaltungen, Wohnungs- und Teileigentümer sowie Verwaltungsbeiräte bei Beschlussanfechtungen, der Aufstellung von Wirtschaftsplänen, der Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, baulichen Veränderungen und Sanierungen. Bei Konflikten zwischen Eigentümergemeinschaften und Bauträgern, Handwerkern und Architekten helfen wir Ihnen, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Ihr Ansprechpartner
RAin Knehaus-Persigehl

Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht umfasst die Gesamtheit der für die Bebauung von Grundstücken gültigen Vorschriften. Im Rahmen einer ausführlichen und auf den Einzelfall bezogenen Beratung stehen wir sowohl Unternehmern als auch Privatpersonen mit technischer und rechtlicher Kompetenz zur Seite und bieten Ihnen unter Beachtung der Risiken und Kosten eine effiziente Lösungsstrategie.

Unser Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere das Erstellen, Überprüfen und Überarbeiten von Bau- und Architekten-, ARGE- sowie Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträgen. Neben der baubegleitende Rechtsberatung helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, der Einleitung und Durchführung von selbständigen Beweisverfahren sowie der Überprüfung von Werklohn- und Honorarrechnungen nach VOB/B, BGB, HOAI.

Wir unterstützen Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure bei der Durchsetzung ihrer Werklohn- und Honoraransprüche und beraten diese im Rahmen von Auftrags- und Vergabeverhandlungen. Von Vertragsschluss angefangen helfen wir bei der rechtssicheren Durchführung Ihrer Bauvorhaben, so bei Vergütungsfragen, korrekter Stellung von Nachtragsangeboten, Anmeldung von Mehrkosten, Abwehr von Vertragsstrafen und Schadenersatzansprüchen.

Architekten und Bauingenieure beraten wir sowohl während der einzelnen Leistungsphasen als auch bei der Durchsetzung offener Honorarforderungen.

Ihr Ansprechpartner
RA Thomas Boehme

Sozialrecht

Im Rahmen des Schwerbehindertenrechts überprüfen wir, ob eine Schwerbehinderung nach den Grundsätzen der Versorgungsmedizin vorliegt und ob Ihnen auch Nachteilsausgleiche (G, aG, H, Bl, usw.) zu gewähren sind.

Bei Streitigkeiten mit der Kranken- und Pflegekasse unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Krankengeldansprüche oder der Zuerkennung eines Pflegegrades.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bezüglich Ihres Antrages auf volle bzw. verminderte Erwerbsunfähigkeitsrente als auch der Maßnahmen bei der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und überprüfen den Rentenbescheid.

Bescheide der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters werden von uns auf Fehlerhaftigkeit überprüft, da eine verhängte Sperrzeit oder Sanktion, unrichtig errechnetes Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz- oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu erheblichen finanziellen Einbußen führen kann. Ihre Ansprüche begleiten im Rahmen des Widerspruchs- und Klageverfahrens.

Ihr Ansprechpartner
RA Thomas Boehme

Haftungs- und Schadensrecht

Das Haftungs- und Schadensrecht umfasst darüber hinaus Ansprüche wegen medizinischer Behandlungsfehler, aus Produkthaftung, wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sowie vertraglichen und gesetzlichen Regelungen, Schäden aus unerlaubten oder kriminellen Handlungen, Verletzungen des Persönlichkeits- oder des Eigentumsrechts.

Zu unseren Tätigkeiten gehören neben der Ermittlung des Sachverhalts die Vertretung gegenüber Schädigern und deren Versicherungen auch die Abwehr vermeintlicher oder Minimierung tatsächlicher Schadensersatzansprüche.

Ihr Ansprechpartner
RAin Knehaus-Persigehl
RA Thomas Boehme

Forderungsmanagement

In Anbetracht nachlassender Zahlungsmoral bei Firmen, Privatpersonen und Behörden ist der effektive Forderungseinzug für Unternehmen, Handwerker und Freiberufler unverzichtbar. Frühzeitige Mahnung, zeitnahe Verfolgung gesetzter Fristen sowie die konsequente Umsetzung angedrohter gerichtlicher Schritte gehören ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich wie die Ausschöpfung aller zur Verfügung stehender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und deren gezielter Einsatz einschließlich der Nachverfolgung.

Wir stimmen Ihr internes Mahnwesen mit dem Übergang zum anwaltlichen Forderungsmanagement selbstverständlich unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und Minimierung des personellen Arbeitsaufwandes mit Ihnen individuell ab.

Ihr Ansprechpartner
RAin Knehaus-Persigehl
Frau Claudia Meuser

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